Rechtsprechung
   ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4024
ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11 (https://dejure.org/2011,4024)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11 (https://dejure.org/2011,4024)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 17 Ca 2535/11 (https://dejure.org/2011,4024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Betriebsvereinbarung - sachlich-proportionaler Grund für den Eingriff in die dienstzeitabhängige Steigerungsrate der Rentenanwartschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Eingriff einer ablösenden Betriebsvereinbarung zur Regelung der betrieblichen Altersversorgung in die dienstzeitabhängige Steigerungrate einer Rentenanwartschaft sind besondere Anforderungen zu stellen; Anforderungen an eine ablösende Betriebsvereinbarung zur ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung mit Eingriff in die Steigerungsrate der Rentenanwartschaft

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Pauschale und unbezifferte Kostenargumente lassen eine solche Prüfung nicht zu und reichen daher nicht aus (BAG vom 22.04.1986, 3 AZR 496/83, BAGE 51, 397 ff., m. w. N.).

    Gewisse Schwankungen der gesetzlichen Sozialversicherungsrente sind vom Versorgungsschuldner hinzunehmen, will er sich nicht dem Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens aussetzen (So auch BAG vom 22.04.1986, 3 AZR 496/83, BAGE 51, 397 ff., m. w. N.).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Dabei müssen schließlich der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BAG vom 19.04.2005, 3 AZR 468/04, AP BetrAVG § 1 Nr. 9; vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).

    Verbleibt dem Arbeitnehmer in jedem Fall das, worauf er zum Ablösungsstichtag vertrauen durfte, verletzt eine verschlechternde Neuordnung kein schützenswertes Vertrauen (BAG vom 11.12.2001, 3 AZR 128/01, BAGE 100, 105; vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Dabei müssen schließlich der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BAG vom 19.04.2005, 3 AZR 468/04, AP BetrAVG § 1 Nr. 9; vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).

    Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Sanierungsplan vorlegt (BAG vom 19.04.2005, 3 AZR 468/04, AP BetrAVG § 1 Nr. 9; vom 10.09.2002, 3 AZR 635/01, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37; vom 18.09.2001, 3 AZR 728/00, BAGE 99, 75).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Dabei müssen schließlich der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BAG vom 19.04.2005, 3 AZR 468/04, AP BetrAVG § 1 Nr. 9; vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).

    Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Sanierungsplan vorlegt (BAG vom 19.04.2005, 3 AZR 468/04, AP BetrAVG § 1 Nr. 9; vom 10.09.2002, 3 AZR 635/01, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37; vom 18.09.2001, 3 AZR 728/00, BAGE 99, 75).

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Jedenfalls wenn die Versorgungsaufwendungen sowohl unternehmens- als auch konzernbezogen abgesenkt werden sollen, muss der Arbeitgeber als Versorgungsschuldner vortragen, wegen welcher konkreter Schwierigkeiten seine finanzielle Entlastung interessengerecht war und weshalb der Eingriff in die künftigen Zuwächse nicht außer Verhältnis zum Anlass steht (BAG vom 24.01.2006, 3 AZR 483/04, NZA-RR 2007, 595 ff., m. w. N.).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07

    Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Dabei hat die erkennende Kammer ausgehend von der klägerseits angegebenen monatlichen Differenz der künftig zu erwartenden Betriebsrente den auf drei Jahre entfallenden Differenzbetrag zugrunde gelegt und angesichts des reinen Feststellungsantrages hiervon einen 20%-igen Abschlag vorgenommen (So auch BGH vom 30.04.2008, III ZR 202/07, MDR 2008, 829 m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - 14 Sa 86/09

    Höhe des Ruhegeldes bei Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung;

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Darüber hinaus beruht die Entscheidung nicht auf einer etwaigen Abweichung von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in der Rechtssache 14 Sa 86/09.
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Verbleibt dem Arbeitnehmer in jedem Fall das, worauf er zum Ablösungsstichtag vertrauen durfte, verletzt eine verschlechternde Neuordnung kein schützenswertes Vertrauen (BAG vom 11.12.2001, 3 AZR 128/01, BAGE 100, 105; vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Sanierungsplan vorlegt (BAG vom 19.04.2005, 3 AZR 468/04, AP BetrAVG § 1 Nr. 9; vom 10.09.2002, 3 AZR 635/01, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37; vom 18.09.2001, 3 AZR 728/00, BAGE 99, 75).
  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11
    Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Sanierungsplan vorlegt (BAG vom 19.04.2005, 3 AZR 468/04, AP BetrAVG § 1 Nr. 9; vom 10.09.2002, 3 AZR 635/01, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37; vom 18.09.2001, 3 AZR 728/00, BAGE 99, 75).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht